Verlustverrechnung soll ausgedehnt werden
Bern, 28.06.2023 - Nach dem Willen des Parlaments soll die Verlustverrechnungsperiode
für Unternehmen von sieben auf zehn Jahre ausgedehnt werden. Damit sollen sich
namentlich auch von der Corona-Pandemie betroffene Unternehmen besser erholen
können. Der Bundesrat hat hierfür die gesetzlichen Anpassungen ausgearbeitet und an
seiner Sitzung vom 28. Juni 2023 die Vernehmlassung eröffnet.
Zur Umsetzung der vom Parlament im Juni 2022 überwiesenen Motion 21.3001 soll im
Bundesgesetz über die direkte Bundesteuer (DBG) und im Bundesgesetz über die
Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden (StHG) die
Verlustverrechnungsperiode von sieben auf zehn Jahre erstreckt werden. Das Parlament
möchte mit dieser Massnahme insbesondere die Erholung der von der Corona-Pandemie
betroffenen Unternehmen erleichtern, sie soll aber explizit allen Unternehmen
zugutekommen und für Verluste ab dem Jahr 2020 gelten. Die Vernehmlassung dauert bis
am 19. Oktober 2023.
Bei Unternehmen, die während der Corona-Pandemie stark gelitten haben, kann die
verlängerte Verlustverrechnung unter Umständen den Wiederaufbau des Geschäftes
erleichtern. Von der Massnahme dürften aber namentlich auch Start-ups profitieren, die
eine längere Aufbauphase bis zur Gewinnerzielung benötigen.
Die Mindereinnahmen einer Ausdehnung der Verlustverrechnungsperiode für Bund,
Kantone und Gemeinden können ab 2028 entstehen. Erstens ist dies der Fall, wenn
Gesellschaften, die hohe Verluste gemacht haben, nach erfolgreicher Sanierung wieder
Gewinne schreiben, die Verluste aber nicht innert sieben Jahren vollständig verrechnet
werden können; zweitens, wenn Start-Up-Unternehmen erst nach einer längeren
Verlustphase Gewinne schreiben. Die Mindereinnahmen sollten sich in typischen Jahren in
eher bescheidenem Rahmen bewegen, lassen sich aber mangels statistischer Daten nicht
näher abschätzen.
Quelle: admin.ch