Mit einer ersten Reform der Vermögenssteuer (Vermögenssteuerreform I) werden die folgenden zwei Ziele verfolgt:
Erstens sollen die speziellen Baselbieter Steuerwerte für Wertschriften aufgegeben werden, welche bisher zu hohem administrativen Mehraufwand geführt haben und quer in der nationalen Steuerlandschaft stehen.
Zweitens soll der Vermögensteuer-Tarif milder ausgestaltet werden, weil der Kanton Basel-Landschaft bei der Besteuerung hoher Vermögen gesamtschweizerisch unattraktiv geworden ist. Gleichzeitig sollen die Freibeträge beim Vermögen erhöht werden.
Mit dieser Reform soll der Grundstein gelegt werden für eine einfachere, gerechtere und mildere Besteuerung des Vermögens von natürlichen Personen.
Quelle: Steueerverwaltung Basellandschaft